Wettanbieter ohne deutsche Lizenz 2026: Was erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025.

Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, stößt schnell auf Seiten, die mit Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Anjouan werben, gleichzeitig aber keine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzen. Die Frage „Wer ist hier legal tätig?“ hat in Deutschland eine überraschend klare Antwort – sie steht auf einer einzigen Liste, und alles, was nicht auf ihr steht, ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 unerlaubtes Glücksspiel. Dieser Text nimmt die Lizenzfrage auseinander: was die Whitelist tatsächlich zeigt, was ausländische Genehmigungen in Deutschland bedeuten und warum der Unterschied zwischen „Whitelist-Eintrag“ und „ausländische Lizenz“ nicht nur eine Formalie ist, sondern über Spielerschutz, Zahlungswege und die Rückforderung verlorener Einsätze entscheidet.

Spielerschutz ohne deutsches System: was fehlt, wenn OASIS und LUGAS nicht angebunden sind

Ein Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis hat in Deutschland keine Anbindung an die zentralen Spielerschutz-Instrumente. Das hat spürbare Folgen, sobald das eigene Spielverhalten in eine Schieflage gerät – und es entscheidet auch im Alltag darüber, welche Limits für den Account gelten.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Keine Sperre über alle Anbieter, kein zentrales Einzahlungslimit

Wer bei einem Veranstalter mit GGL-Erlaubnis spielt, ist automatisch Teil von OASIS, dem Spielersperrsystem. Eine Sperre greift seitenübergreifend: Wer sich selbst sperren lässt, kann bei keinem anderen deutschen Anbieter mehr spielen. Die GGL kontrolliert das bei Registrierung und Login. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an dieses System nicht angeschlossen – eine Sperre dort gilt nur für die jeweilige Seite, nicht für andere. Wer bei mehreren Anbietern spielt, muss sich bei jedem einzeln sperren lassen, und die Sperre deckt nur den Account, auf dem sie gesetzt wurde.

Parallel dazu läuft LUGAS, die Limitdatei der GGL. Sie setzt den Rahmen für das monatliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV: 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, die an die Limitdatei angeschlossen sind. Eine Erhöhung ist nur mit nachweisbarem Einkommen oder Vermögen möglich, und ein Anbieter darf sie nur in einem eng begrenzten Korridor gewähren – bis 10.000 € generell und 10.000–30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielenden. Offshore-Anbieter kennen diese Mechanik nicht. Was sie auf ihrer Seite als „Limit“ anzeigen, ist eine freiwillige Selbstbeschränkung, die der Anbieter jederzeit anpassen kann; eine Anbindung an die deutsche Limitdatei besteht nicht.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb.

Kein 72-Stunden-Korridor, keine deutsche Verifizierung

Die deutsche Regulierung verlangt eine vollständige Verifizierung des Spielenden (§ 6a GlüStV). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang spielen lassen, mit einer Einzahlungsgrenze von 100 € und ohne Auszahlungen. Danach muss die Identität feststehen. Offshore-Anbieter verfahren nach ihren eigenen Regeln – manche verlangen erst vor der Auszahlung einen Ausweis, andere akzeptieren E-Wallets und Kryptowährungen, die in Deutschland im lizenzierten Markt nicht zugelassen sind. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keine Garantie, dass dessen Spielerschutz-Standard über die Werbung hinaus tatsächlich greift.

Kein Rückgriff bei Streit

Die GGL ist Aufsichtsbehörde für alle Whitelist-Anbieter und kann Verstöße ahnden. Beschwerden laufen über den Anbieter, im Eskalationsfall über die GGL. Offshore-Anbieter fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Wer mit einem solchen Anbieter in Streit gerät – eine stornierte Auszahlung, eine einseitig geänderte Quote, eine gesperrte Wette – muss sich an die Aufsichtsbehörde des Lizenzlandes wenden, also die jeweilige Behörde in Curaçao, Anjouan oder Malta. Die Aussichten auf eine schnelle und kostenlose Klärung sind realistisch betrachtet deutlich schlechter als im deutschen System.

Anbieter mit GGL-Erlaubnis: was die Whitelist tatsächlich listet

Die Liste der GGL ist die einzige Prüfgröße. Sie zeigt, wer in Deutschland Sportwetten veranstalten oder vermitteln darf, unter welcher Firma, seit wann und auf welcher Domain. Stand 2. Oktober 2026 führt sie 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis – zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten – und drei weitere Inhaber reiner Pferdewetten-Erlaubnisse. Insgesamt 30 Einträge. Die Whitelist verzeichnet keine End­daten, nur das Datum der Ersterlaubnis; eine Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre, wird aber bei Verlängerung mit aktualisiertem Datum weitergeführt.

Die erlaubten Anbieter im Überblick

Marke Whitelist-Inhaber Erlaubnis für Sportwetten seit
Tiptorro Torro Tec Limited, Ta’Xbiex (Malta) 30.06.2021
VBet SCGO Limited, St. Julian’s (Malta) 05.12.2023
Winamax WINAMAX S.A. 29.06.2021
Sportwetten NetX Betting Limited, Birkirkara (Malta) 19.11.2020
Bet3000 I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) 22.04.2026
Wettarena I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) 09.10.2020

Diese sechs Marken stehen stellvertretend für die erlaubten Anbieter im deutschen Markt. Sie alle haben eine .de-Domain, alle sind in Malta registriert – was sich aus der Historie des EU-Rechts und der Sitzwahl der Veranstalter ergibt – und alle unterliegen der Aufsicht der GGL. Die Marke sagt nichts über die Erlaubnis: Entscheidend ist der Eintrag in der Whitelist, der die Domain, den Veranstalter und das Datum nennt.

Tiptorro – Erlaubnisinhaber seit 2021

Tiptorro, vielen vor allem als Tipico bekannt, ist seit dem 30.06.2021 auf der Whitelist. Die Marke gehört zur Torro Tec Limited, die im App Store als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ geführt wird. Die Erlaubnis gilt für Tiptorro.de, das ist die Domain, die die GGL listet – wer die Marke über eine andere Domain aufruft, spielt nicht zwingend bei einem erlaubten Anbieter. Wer hier spielt, ist Teil des deutschen Schutzsystems: OASIS, LUGAS, 1.000-€-Defaultlimit, 18 Jahre, volle Verifizierung.

Verdikt: Mit Abstand die bekannteste deutsche Marke. Die Lizenz steht, der Anbieter ist auf der Whitelist, der Spielerschutz greift. Wer Wert auf heimische Anlaufstellen und klare Regeln legt, ist hier richtig.

VBet – Erlaubnis seit Dezember 2023

VBet wird von der SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, veranstaltet. Die GGL-Erlaubnis für Vbet.de datiert auf den 05.12.2023, sie ist also noch vergleichsweise jung. Inhaber dieses Eintrags ist nicht VBet Global, sondern die SCGO Limited – ein Hinweis darauf, dass die Whitelist genau hinschaut, wer hinter welcher Domain steht. Die Erlaubnis umfasst ausschließlich Sportwetten, andere Glücksspielarten fallen unter separate Lizenzen.

Verdikt: Solide Whitelist-Präsenz, der Anbieter ist neu im deutschen Markt. Wer die Marke kennt und das Wettprogramm schätzt, kann hier ohne Bedenken spielen.

Winamax – Erlaubnis aus dem Regierungspräsidium Darmstadt

Winamax nimmt eine Sonderrolle ein, weil die Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt wurde – dem hessischen Regierungspräsidium, das in der Übergangszeit des GlüStV 2021 die ersten bundesweiten Erlaubnisse vergab. Erstdatum: 29.06.2021; verlängert mit Bescheid vom 08.12.2022. Heute wird das Unternehmen von der GGL beaufsichtigt. Die Erlaubnis gilt für Online-Sportwetten auf Winamax.de.

Verdikt: Französische Herkunft, deutsche Erlaubnis seit der ersten Stunde. Wer Poker oder Sportwetten von einem französischen Anbieter gewohnt ist und in Deutschland spielen will, ist hier an der richtigen Adresse.

Sportwetten.de – einer der ersten Whitelist-Einträge

Sportwetten.de gehört zur NetX Betting Limited in Birkirkara, Malta. Die Ersterlaubnis datiert auf den 19.11.2020 – Sportwetten.de zählt damit zu den ersten Anbietern, die in Deutschland eine GGL-konforme Erlaubnis erhielten, und ist auch 2026 noch auf der Whitelist. Die Domain ist namentlich Programm: Sportwetten stehen im Mittelpunkt, andere Glücksspielarten sind nicht der Schwerpunkt des Angebots.

Verdikt: Etabliert, deutsche Domain, nüchterner Auftritt. Wer einen deutschsprachigen Anbieter mit langer Whitelist-Geschichte sucht, wird hier fündig.

Bet3000 – jüngste Erlaubnis im Feld

Bet3000 erhielt seine Erlaubnis am 22.04.2026 und ist damit der jüngste Whitelist-Eintrag in dieser Übersicht. Veranstalter ist die I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta. Bet3000 ist vor allem aus dem stationären Wettgeschäft bekannt, mit einer langen Historie in deutschen Wettannahmestellen. Die Online-Erlaubnis ergänzt das stationäre Angebot; ein zweiter Eintrag im Listing betrifft die Marke Wettarena, die ebenfalls von der I.B.C. Sportsbetting Limited getragen wird.

Verdikt: Bekannte stationäre Marke, jetzt auch mit Online-Erlaubnis. Wer das Wettbüro um die Ecke kennt und online weiterspielen will, findet hier den Anschluss.

Wettarena – stationärer Hintergrund, eigene Online-Domain

Wettarena ist die zweite Marke der I.B.C. Sportsbetting Limited, mit Ersterlaubnis vom 09.10.2020. Auch Wettarena gehört zu den frühen Whitelist-Einträgen. Inhaber wie bei Bet3000 ist die I.B.C. Sportsbetting Limited in Sliema, Malta. Die Marke tritt eigenständig auf, mit eigener Domain und eigenen AGB; Whitelist-Eintrag und Lizenz teilt sie sich mit der Schwester­marke.

Verdikt: Solide Whitelist-Präsenz, zweite Marke unter demselben Dach. Wer das Wettprogramm schätzt, hat mit Wettarena und Bet3000 zwei Domains zur Auswahl.

Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis: warum die Lizenz in Deutschland nichts zählt

Vier Marken tauchen in der Diskussion regelmäßig auf, sind aber in Deutschland nicht erlaubt. Sie besitzen Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen – Curaçao, Anjouan –, die nach dem GlüStV in Deutschland keine Gültigkeit haben. Wer dort spielt, nimmt nach § 4 Abs. 1 GlüStV an unerlaubtem Glücksspiel teil.

Sportaza – Anjouan-Lizenz, in Deutschland irrelevant

Sportaza gibt an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan lizenziert zu sein, mit der Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Diese Lizenz wird von der GGL nicht anerkannt; die Seite steht nicht auf der Whitelist. Anjouan ist als Lizenzgeber international umstritten, die Aufsicht gilt als schwach. Für deutsche Spielerinnen und Spieler hat die Lizenz keine rechtliche Bedeutung.

Verdikt: Eine in Anjouan ausgestellte Lizenz begründet in Deutschland keinen Erlaubnistatbestand. Wer hier spielt, spielt ohne deutsche Erlaubnis, ohne OASIS, ohne LUGAS.

RocketPlay – Curaçao-Lizenz, kein Whitelist-Eintrag

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von der Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben. Die Registrierungsnummer 162990 ist die Geschäftsnummer, nicht das, was in Deutschland als Erlaubnis zählt. Die Lizenz aus Curaçao war über Jahre ein Sammelbegriff für internationale Glücksspielanbieter, das System hat sich in den letzten Jahren geöffnet, die Reputation schwankt. In Deutschland zählt sie nicht.

Verdikt: Curaçao-Eintrag heißt nicht Whitelist. Wer hier spielt, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel teil.

Boomerang Bet – Curaçao-Hintergrund, eigene Sportwetten-Sektion

Boomerang Bet tritt mit eigener Sportwetten-Sektion auf – „Sport“, „In-Play“, „Esports“, „Top leagues“ – und veröffentlicht eigene Sportsbook Rules. Das klingt seriös, ändert aber nichts am Status in Deutschland. Die Lizenz aus Curaçao hat hier ebenso wenig Erlaubniswirkung wie bei den anderen Offshore-Marken.

Verdikt: Eigene Regeln, eigene Aufsicht – aber nicht die deutsche. Die Whitelist führt Boomerang Bet nicht.

22Bet – etablierter Name, deutsche Adresse fehlt

22Bet ist international ein bekannter Name, besonders im osteuropäischen und asiatischen Markt. In Deutschland fehlt die GGL-Erlaubnis; eine Lizenz aus Curaçao, die in Deutschland nicht anerkannt wird, ersetzt sie nicht. Wer die Marke aus dem Ausland kennt, wird sie hier wiedererkennen – die Frage ist nur, ob das ausreicht.

Verdikt: Ein international bekannter Name, der in Deutschland keine Erlaubnis hat. Die Whitelist führt 22Bet nicht.

Rechtslage: warum die GGL gegen unerlaubte Anbieter vorgeht

Die GGL ist nicht nur Registerführerin, sie ist auch Vollzugsbehörde. Die Zahl der Untersagungsverfahren ist über die Jahre deutlich gestiegen: 68 im Jahr 2022, 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Webseiten waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Das ist die andere Seite des Whitelist-Systems – die Whitelist sagt, wer erlaubt ist, die Untersagungen sagen, wer es nicht ist.

Die Whitelist als einziger Test

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige Quelle, an der sich die Erlaubnis verlässlich ablesen lässt. Eine .de-Domain, ein Impressum in deutscher Sprache, ein positives Testurteil irgendeiner ausländischen Behörde – all das reicht nicht. Was zählt, ist der Eintrag in der Whitelist, mit Domain, Veranstalter und Datum. Wer unsicher ist, ob eine Seite erlaubt ist, schlägt dort nach.

Untersagungen und Netzsperren

Die GGL kann gegen unerlaubte Anbieter vorgehen, mit Untersagungen, mit Zahlungsblockaden und mit Netzsperren. § 9 GlüStV ist die Grundlage. Die Verfahren sind nicht symbolisch – die Zahlen zeigen, dass die Behörde durchgreift. Für den Spielenden heißt das: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein, und ein bezahlter Einsatz ist dann unter Umständen blockiert.

Kanalisierungsquote: 77 % im Online-Glücksspiel, über 95 % bei Sportwetten

Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote. Bei Sportwetten allein sieht es anders aus: Nach der Marktanalyse der GGL auf Basis von Steuerdaten lag die Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt 2022 bei deutlich über 95 %, der Anteil illegaler Anbieter unter fünf Prozent. Das ist die andere Seite: Bei Sportwetten ist der deutsche Markt bereits weitgehend kanalisiert, beim Online-Glücksspiel insgesamt ist noch ein Fünftel des Marktes in unerlaubter Hand.

Rückforderung von Verlusten: BGH und EuGH

Zivilrechtlich ist die Frage brisant: Kann ein Spieler von einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlorene Einsätze zurückverlangen? Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Az. I ZR 90/23). Im Ausgangsfall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, entfällt dieser Anspruch. Bis zur Entscheidung des EuGH bleibt die Rechtslage in Bewegung; eine garantierte Rückzahlung an einzelne Spielende lässt sich daraus nicht ableiten.

Was die Lizenz in der Praxis ändert: Limits, Märkte, Werbung

Eine GGL-Erlaubnis bringt konkrete Spielregeln mit sich, die ein lizenzierter Anbieter einhalten muss und die ein nicht lizenzierter Anbieter nicht einhalten muss. Drei Bereiche machen den Unterschied besonders deutlich.

Limits und Verifizierung

Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist für erlaubte Anbieter verbindlich. Es wird über LUGAS durchgesetzt; eine einzelne Seite kann das Limit nicht anheben, ohne dass der Anbieter Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die Limitregelung riskiert. Vor der vollständigen Verifizierung gilt ein 72-Stunden-Korridor mit 100 € Limit und ohne Auszahlungen. Offshore-Anbieter setzen ihre eigenen Limits und ihre eigenen Verifizierungsregeln – was fehlt, ist nicht ein Limit, sondern die externe Kontrolle.

Eingeschränkte Live-Märkte

§ 21 Abs. 4 GlüStV erlaubt Live-Wetten während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf „nächstes Tor“, „nächstes Set“ und ähnliche Komponenten in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächstes Set im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball: nein. Offshore-Anbieter kennen diese Einschränkung nicht; ihre Live-Wetten decken oft das gesamte Mikro-Ereignis ab. Wer ein bestimmtes Live-Markt-Spektrum gewohnt ist, wird den deutschen Markt als eingeschränkt empfinden – und der Eindruck ist korrekt.

Werbung und Bonus

§ 5 Abs. 3 GlüStV enthält Werbebeschränkungen, die für Sportwetten vor allem die Werbung unmittelbar vor und während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal betreffen, sowie das Verbot von Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern und das Verbot von Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV enthält keine Klausel, die Sportwetten-Boni der Höhe nach begrenzt – Bonusbedingungen kommen allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters. Bei Offshore-Anbietern gilt diese Werberegulierung nicht; ihre Werbung kann aggressiver auftreten.

Rechenbeispiel: was ein Monatslimit von 1.000 € bei einer ausgeglichenen Wette kostet

Wer das volle Monatslimit einmal auf eine ausgeglichene Wette setzt, lässt sich der durchschnittliche Verlust mit einer einfachen Rechnung abschätzen. Angenommen werden 1.000 € Einsatz zu einer Quote von 1,90 auf jeder Seite eines Zwei-Wege-Marktes – ein Beispielwert, keine notierte Quote. Bei einer Quote von 1,90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,526, also 52,6 %. Die Marge des Anbieters beträgt entsprechend 47,4 %. Der erwartete Verlust liegt in einer Spanne von etwa 470 € bis 480 €. Bei 1.000 € Einsatz, der einmal vollständig gesetzt wird, ist dies die Spanne, in der sich der durchschnittliche Verlust bewegt, nicht der maximale Verlust.

Wichtig: Diese Spanne gilt nur, wenn der Einsatz einmal vollständig gesetzt wird. Wird das Monatslimit über mehrere Wetten verteilt, verteilt sich auch der erwartete Verlust entsprechend, multipliziert mit der Marge jedes einzelnen Marktes. Wer viele kleine Wetten platziert, gibt im Schnitt mehr an die Marge ab, weil die Marge mit jeder Wette erneut anfällt.

Wirtschaftliche Größenordnung: Wetteinsätze, Bruttospielerträge, Auszahlungsquote

Die GGL beziffert in ihrem Tätigkeitsbericht 2024 die Bruttospielerträge der erlaubten Sportwettenanbieter mit 1.963 Mio. € – ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). 47 % der Wetteinsätze entfielen auf Pre-Match-Wetten, 53 % auf Live-Wetten. Mit großem Abstand dominierte Fußball: 78 % der Einsätze, gefolgt von Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %.

Der Vertrieb erfolgte 2024 über 28 aktive Internetseiten und rund 2.300 stationäre Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten noch über eine Übergangsregelung, die am 30.06.2024 auslief. Im selben Jahr lag das Volumen des regulierten deutschen Glücksspielmarktes insgesamt bei rund 14,4 Mrd. € (Bruttospielerträge), die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen rund sieben Mrd. €.

OASIS und LUGAS: was sie konkret leisten

OASIS und LUGAS sind die beiden tragenden Säulen des deutschen Spielerschutz-Systems. Sie greifen ineinander und sind nur für Anbieter mit GGL-Erlaubnis verpflichtend.

OASIS – das Spielersperrsystem

OASIS wird bei Registrierung und Login abgefragt. Wer in OASIS eingetragen ist, kann sich nicht mehr bei einem anderen Whitelist-Anbieter anmelden. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende selbst eine Frist setzt, ansonsten mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre durch Angehörige oder Dritte ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, die ohne weitere Schritte wirksam wird.

LUGAS – die Limitdatei

LUGAS setzt das monatliche Einzahlungslimit durch. Alle Whitelist-Anbieter sind an die Limitdatei angeschlossen, und ein Spieler hat pro Anbieter ein individuelles Limit, das in der Summe das 1.000-€-Gesamtlimit nicht überschreiten darf. Eine Erhöhung ist nur auf Antrag und mit nachweisbaren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen möglich; die Anhebung wird erst nach sieben Tagen wirksam, eine Senkung sofort. Die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spielen auf mehreren Accounts.

Häufige Fragen

Woran lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?

Ausschließlich am Eintrag in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Eine .de-Domain, ein deutsches Impressum oder eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan sind in Deutschland kein Ersatz. Die Whitelist führt Domain, Veranstalter und Datum der Ersterlaubnis auf; sie ist unter glücksspiel-behoerde.de öffentlich zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?

Wer bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis spielt, nimmt nach § 4 Abs. 1 GlüStV an unerlaubtem Glücksspiel teil. Es besteht kein Anschluss an OASIS oder LUGAS, kein einheitliches Einzahlungslimit und keine deutsche Aufsicht. Die GGL kann gegen den Anbieter mit Untersagungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren vorgehen; eine Rückforderung verlorener Einsätze ist nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 grundsätzlich möglich, aber nicht garantiert.

Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?

Nein. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat in Deutschland keine Erlaubniswirkung; maßgeblich ist allein die GGL-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Die GGL warnt ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten und nennt Plattformen wie Platincasino beispielhaft. Eine ausländische Lizenz entlastet weder den Anbieter noch den Spielenden von der Einordnung als unerlaubtes Glücksspiel.

Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und das Einzahlungslimit von 1.000 €?

Ohne OASIS-Anbindung gilt eine Sperre nur beim jeweiligen Anbieter, nicht seitenübergreifend. Ohne LUGAS gibt es kein übergreifendes 1.000-€-Monatslimit, sondern nur das freiwillige Limit, das der Anbieter selbst setzt und jederzeit anpassen kann. Das gilt auch für die Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen auf mehreren Accounts unterbindet – ohne LUGAS fehlt diese Kontrolle vollständig.

Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?

Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23). Im dortigen Verfahren fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH hält eine Rückzahlungspflicht in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich, mit Ausnahme einer behördlich zugesicherten Nichtdurchsetzung. Eine endgültige Entscheidung des EuGH steht aus, eine Garantie für einzelne Spielende lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie verhält es sich mit PayPal und anderen Zahlungswegen bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt Zahlungen nur von einem Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet, bei einem Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Karten – sind im lizenzierten Markt ausgeschlossen. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Entscheidung und ergibt sich aus seinen AGB; PayPal pflegt eine eigene Sperrliste und nimmt nicht mit jedem Anbieter Geschäftsbeziehungen auf.

Wer haftet strafrechtlich?

§ 284 StGB stellt das Veranstalten unerlaubter Glücksspiele unter Strafe, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; § 285 StGB die Teilnahme, mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind in der Praxis nicht etabliert – weder ein Freifahrtschein noch ein Grund zur Dramatisierung. Die strafrechtliche Verantwortung trägt primär der Anbieter, nicht der Spieler.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichhub.com»