Steuerfrei wetten 2026: Was die Werbung verschweigt und die Rechnung zeigt

Updated Oktober 2026
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Die Sportwettensteuer trifft jede Wette, die in Deutschland über eine deutsche Lizenz läuft – sie ist seit dem 1. Juli 2012 fällig. Was auf den Werbebannern der Anbieter als „steuerfrei“ oder „0 % Wettsteuer“ steht, ändert nichts an dieser gesetzlichen Pflicht. Es ändert nur, wer sie schuldet: bei lizenzierten Anbietern in Deutschland immer der Veranstalter. Wer die Steuer nicht oder nur teilweise selbst trägt, holt sie sich über den Einsatz, über die Quote oder über den Gewinn zurück. Das ist die Mechanik, die dieser Text auseinandernimmt – mit den Bedingungen jedes Anbieters, mit der Rechnung einer konkreten Wette und mit der Frage, was eine „0 %“-Aussage tatsächlich verspricht.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines Rasenplatzes, dahinter leere Tribünen im Licht des frühen Morgens.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der genannten Anbieter.

Spielerschutz und Suchtprävention: Was die Steuerfrage nicht regelt

Die Sportwettensteuer ist eine Finanzfrage; der Schutz der Spielenden ist eine eigene. Beide stehen nebeneinander, weil die Lizenz zum Wetten in Deutschland an beides geknüpft ist – wer Sportwetten legal anbietet, muss auch das OASIS-Sperrsystem und die LUGAS-Limitdatei mitbedienen. Die Werbung „steuerfrei“ bezieht sich nur auf den ersten Punkt; über den zweiten sagt sie nichts.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, Abendlicht fällt durch ein Fenster.
Bei Interwetten ist es nicht möglich, Wetten mit einer Quote unter 1,10 als Einzelwette zu platzieren.

Was das in der Praxis heißt: Eine Anmeldung bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis fragt im Hintergrund OASIS ab. Wer dort gesperrt ist, kann kein Konto eröffnen. Wer ein Konto eröffnet, akzeptiert das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, das alle Anbieter gemeinsam über die Limitdatei einhalten. Das Limit kann nach oben gesetzt werden, aber nur mit einem Einkommensnachweis, der über eine Selbstauskunft hinausgeht; bei einer Erhöhung auf 10.000 € oder mehr darf der Anbieter höchstens ein Prozent seiner aktiven Kundinnen und Kunden so einstufen. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Parallel bei mehreren Anbietern zu spielen ist über die Aktivitätsdatei sichtbar – wer parallel spielt, fällt auf.

Hinzu kommt eine Pflicht zur Identitätsprüfung. Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter das Konto für höchstens 72 Stunden freischalten, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung. Diese 72-Stunden-Regel ist nicht großzügig, sie ist ein Nothahn: ein bisschen testen, dann Identität zeigen. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Karten – werden auf deutschen Lizenzplattformen nicht akzeptiert, weil das Geldwäschegesetz Zahlungen nur von einem Konto zulässt, das auf den Namen der spielenden Person läuft.

Das alles gilt nur, wo eine deutsche Erlaubnis vorliegt. Offshore-Anbieter ohne Whitelist-Eintrag sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen; ihre Limits, ihre Verifizierung und ihr Selbstausschluss sind ihre eigene Sache. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat im September 2026 noch einmal ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Wer dort spielt, hat keine deutsche Aufsicht über seine Einzahlung, kein deutsches Sperrsystem im Hintergrund und im Streitfall kein deutsches Gericht, an das er sich zwingend halten kann.

Was bei einer Anmeldung überprüft wird, was bei Verlust greift und wo der Hebel bei Verdacht auf illegale Angebote sitzt – all das gehört zur Steuerdebatte dazu, weil „steuerfrei wetten“ ohne diese Infrastruktur ein anderes Angebot ist als das der Whitelist.

Wo die Steuer ins Spiel kommt – und wo nicht

Eine Sportwette ohne Steuer gibt es auf dem deutschen Markt nicht. Der Steuersatz von 5,3 % steht im Rennwett- und Lotteriegesetz (§§ 16 bis 25 RennwLottG) und wird seit dem 1. Juli 2012 erhoben; das Statistische Bundesamt hat die Einnahmen daraus für 2023 mit 409 Millionen Euro ausgewiesen, fünf Prozent weniger als im Vorjahr, aber 117 % mehr als zehn Jahre zuvor. Wer auf einer lizenzierten Plattform wettet, bezahlt diese Steuer – direkt oder über eine der drei Stellen, an denen sie der Anbieter weitergeben kann.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem hellen Schreibtisch neben einer Kaffeetasse.
Interwetten trägt die Sportwettensteuer selbst und gleicht sie mit einem Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % bei Wetten aus.

Was „steuerfrei wetten“ in Deutschland überhaupt heißen kann

„Steuerfrei“ ist im deutschen Wettrecht kein Fachbegriff, sondern ein Werbeversprechen. Es gibt zwei Lesarten, die in der Werbung gemischt werden: „steuerfrei für den Anbieter“ und „steuerfrei für die Spielenden“. Die erste ist trivial – der Anbieter führt die Steuer an das Finanzamt ab und schuldet sie nach § 19 RennwLottG selbst, der Kunde ist in dieser Hinsicht aussen vor. Die zweite ist die spannende: heißt „steuerfrei“, dass vom Einsatz, von der Quote oder vom Gewinn nichts abgezogen wird?

Die ehrliche Antwort: Jein. Die Steuer wird immer fällig; die Frage ist nur, ob sie der Anbieter schluckt oder an einer der drei Stellen an die Wette anrechnet. Drei Modelle sind auf dem deutschen Markt zu beobachten:

Ein viertes Modell, das auf den ersten Blick ähnlich aussieht, aber nicht zur „0 %“-Kategorie gehört, ist der Abzug vom Einsatz: Der Anbieter zieht die Steuer direkt vom eingezahlten Betrag ab, der spielbare Betrag ist also kleiner als die Einzahlung. Dieses Modell ist auf den ersten Blick leicht zu übersehen, weil die Plattform die Einzahlung in voller Höhe annimmt und der Kunde erst beim Wettschein merkt, dass weniger auf dem Wettkonto liegt als gedacht. Dieses Modell ist in den AGB der hier genannten Anbieter nicht zu finden – wer auf einem Whitelist-Anbieter spielt, bekommt seinen eingezahlten Betrag in der Regel vollständig auf dem Wettkonto gutgeschrieben.

Welcher Anbieter was macht, ist eine Frage der Geschäftsbedingungen. Diese Seite geht sie Anbieter für Anbieter durch; im Überblick zeigt die Tabelle „Die zehn lizenzierten Anbieter im Überblick“, wer die Steuer wo verbucht.

Wie die Rechnung tatsächlich aussieht

Eine Beispielrechnung mit einem Einsatz von 100 € und einer Quote von 2,00 verdeutlicht die Mechanik. Der Bruttogewinn – also das, was die Wette bei einem Sieg einbringt, bevor irgendwo etwas abgezogen wird – beträgt 200 € (100 € × 2,00). Der Nettogewinn, also was nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt, liegt bei 100 € (200 € – 100 €). Genau an dieser Stelle setzt die Steuer an – oder eben nicht.

Modell „Anbieter trägt“: Die Wette wird so abgerechnet, als gäbe es die Steuer nicht. Einsatz 100 €, Bruttogewinn 200 €, der Anbieter behält davon 5,3 % × 200 € × 100 ÷ 105,3 ≈ 10,07 € an das Finanzamt ab und zahlt dem Kunden 200 € aus. Der Kunde sieht keinen Abzug – außer eben der „fehlenden“ Steuer auf der Rechnung des Anbieters.

Modell „Quotenabschlag“: Hier kürzt der Anbieter die Quote vorab. Aus den ursprünglich 2,00 werden effektiv 2,00 × (1 – 5,3 / 105,3) ≈ 1,899. Bei einem Einsatz von 100 € liegt der Bruttogewinn dann bei rund 189,90 €; abgezogen vom Einsatz bleibt ein Nettogewinn von rund 89,90 €. Das ist eine Buchungsästhetik, kein höherer Betrag – es ist genau das, was die Steuer kostet, nur früher in der Rechnung.

Modell „Abzug vom Bruttogewinn“: Die Wette wird regulär mit 2,00 abgerechnet, der Anbieter behält dann 5,3 % vom Bruttogewinn ein. Das sind 5,3 % × 200 € × 100 ÷ 105,3 ≈ 10,07 €, der Kunde bekommt 200 € – 10,07 € = 189,93 € ausgezahlt. Auf den ersten Blick ist das Ergebnis fast identisch mit dem Quotenabschlag – beide Male landen rund 10 € weniger auf dem Wettkonto; der Mechanismus ist aber ein anderer. Der Quotenabschlag ist auf dem Wettschein sichtbar, der Gewinnabzug erst bei der Auszahlung.

Modell „Abzug vom Einsatz“: Das wäre 100 € × (1 – 5,3 / 105,3) ≈ 94,97 € auf dem Wettkonto. Wer mit 100 € einzahlt und 94,97 € auf dem Konto hat, hat effektiv 5,03 € verloren, bevor er überhaupt eine Wette platziert hat. Auf den hier genannten Plattformen kommt dieses Modell nach den AGB nicht vor.

Die Bandbreite, die sich aus diesen Rechnungen ergibt, ist eng: Bei einer Quote von 2,00 und einem Einsatz von 100 € kostet die Wettsteuer den Kunden rund 10 €, wenn der Anbieter sie nicht selbst trägt. Wer „steuerfrei“ wettet, vermeidet diese 10 €. Wer „0 % Wettsteuer“ bewirbt, übernimmt genau diese 10 € – und bezahlt sie aus der Marge, die ohnehin in jeder Quote steckt. Das ist ein Marketingversprechen mit klarem Preis: Der Anbieter verzichtet auf einen Teil seiner Marge, der Kunde bekommt den vollen Bruttogewinn.

Warum die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ nicht immer hält, was sie verspricht

Die Sportwettensteuer ist in Deutschland einheitlich, aber ihre Weitergabe ist Verhandlungssache. Ein Anbieter kann sie schlucken, ein anderer gibt sie weiter. Wer „0 %“ bewirbt, muss diese 0 % an allen Stellen einhalten – am Einsatz, an der Quote und am Gewinn. Wer „0 %“ bewirbt und an einer dieser Stellen doch etwas abzieht, hat das Versprechen aus eigener Sicht gebrochen. Das ist keine Spitzfindigkeit: Die Werbung mit „0 %“ steht in einem Kontext, in dem der Anbieter sich festlegt – und in dem die Kundinnen und Kunden sich darauf einlassen. Wer nachprüfen will, ob die Werbung hält, was sie verspricht, prüft die AGB. Genauer: Die Überschriften zur Besteuerung der Wetten und zur Auszahlung.

Eine besondere Form der Werbung ist die Kombination mit einem Quotenvergleich. Winamax etwa bewirbt „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“ und bezieht sich dafür auf eine Odoxa-Studie zu knapp 3.000 Spielen aus Fußball, Tennis und Handball zwischen April und August 2025, in der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag. Das ist eine Außenwerbung, die eine Sache misst – die Quote – und eine andere verspricht – die Wettsteuer. Beide Punkte sind in sich nachvollziehbar, gehören aber nicht automatisch zusammen. Wer die Wette platziert, bekommt die in der Studie gemessene Quote und die „0 %“-Zusage – und muss selbst prüfen, dass beides tatsächlich so auf dem Wettschein steht.

Eine weitere Werbeform ist die Ankündigung, dass die Auszahlung ohne jeden Abzug erfolge. ODDSET wirbt genau damit und beschreibt es in eigenen Worten so: Gewinne würden auf den kompletten Einsatz ohne jeden Abzug ausbezahlt. Auch hier lohnt sich der Blick in die AGB, weil „ohne Abzug“ ein Werbeversprechen ist, das nur hält, wenn an keiner Stelle etwas abgezogen wird.

Was die Lizenz mit dem Steuerversprechen zu tun hat

Die Whitelist der GGL ist die einzige verlässliche Quelle dafür, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten legal anbieten darf. Sie trägt das Datum der Erlaubnis – nicht das Enddatum, weil das Enddatum einer Ersterlaubnis nach § 4c Abs. 1 GlüStV zwar formal fünf Jahre beträgt, die Whitelist aber keine Endtermine führt. Wer die Erlaubnis tatsächlich noch hat, prüft sich an der Whitelist selbst – sie ist die tagesaktuelle Quelle.

Die Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass der Anbieter überhaupt Sportwetten anbieten darf; sie ist nicht Voraussetzung dafür, dass er die Steuer ordentlich abführt. Auch ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag schuldet die Steuer und führt sie ab – die Abführung der Steuer ersetzt die Lizenz nicht. Wer auf einer Plattform ohne Whitelist spielt, zahlt also durchaus seine Wettsteuer – nur fließt sie an einen Veranstalter, der in Deutschland keine Erlaubnis hat.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Die Werbung „steuerfrei“ auf einem nicht-lizenzierten Anbieter bezieht sich auf eine Konstruktion, die in Deutschland ohnehin nicht legal angeboten werden darf. Zweitens: Selbst wenn ein nicht-lizenzierter Anbieter „steuerfrei“ auslobt, läuft die Zahlung der Wettsteuer an einen Veranstalter, dessen Angebot in Deutschland unerlaubt ist. Die Spielenden haben in diesem Fall weder die deutsche Aufsicht noch den Schutz des OASIS-Sperrsystems hinter sich. Die Whitelist ist deshalb keine Nebensache – sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Frage „wer trägt die Steuer“ überhaupt sinnvoll gestellt werden kann.

Die zehn lizenzierten Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, wer die Wettsteuer nach eigenen Angaben wo verbucht. Sie ist die Grundlage für die einzelnen Anbieterkapitel in diesem Text. Die Spalte „Status auf der Whitelist“ bezieht sich auf den Snapshot der GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026; die Spalte „Erlaubnis seit“ nennt das Datum der Ersterlaubnis.

Anbieter Status auf der GGL-Whitelist Inhaber der Erlaubnis Sportwetten-Erlaubnis seit
Sportingbet Whitelist-Eintrag aktiv Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
LeoVegas Whitelist-Eintrag aktiv LVSports Limited 21.10.2024
Sportwetten.de Whitelist-Eintrag aktiv NetX Betting Limited 19.11.2020
bet-at-home Whitelist-Eintrag aktiv Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Tipwin Whitelist-Eintrag aktiv Tipwin Limited 09.10.2020
Winamax Whitelist-Eintrag aktiv WINAMAX (Société anonyme) 29.06.2021
Betano Whitelist-Eintrag aktiv Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
VBet Whitelist-Eintrag aktiv SCGO Limited 05.12.2023
Betway Whitelist-Eintrag aktiv Betway Limited 09.03.2021
NEO.bet Whitelist-Eintrag aktiv Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Die Tabelle ist eine Momentaufnahme. Die GGL pflegt die Whitelist als tagesaktuelles Verzeichnis; ein Anbieter, der heute dort steht, kann morgen gestrichen werden, wenn seine Erlaubnis erlischt oder aufgehoben wird. Die Lizenz selbst hat nach § 4c Abs. 1 GlüStV eine Laufzeit von fünf Jahren – die Whitelist zeigt aber nur das Datum der Erteilung, nicht das Datum des Ablaufs. Wer eine verbindliche Aussage über den aktuellen Status eines Anbieters braucht, prüft die Whitelist selbst.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Frage, wie die Anbieter die Wettsteuer weitergeben – das ist die Frage, die der einzelne Blick in die AGB beantwortet und die in den folgenden Anbieterkapiteln im Mittelpunkt steht.

Sportingbet – Steuer am Einsatz und am Bruttogewinn

Sportingbet gehört zu den wenigen Anbietern, die in den Wettregeln beide Abzugsstellen benennen. In den Wettregeln ist eine Steuer von „5 % des Wetteinsatzes“ nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes vermerkt; bei gewonnenen Wetten behält das Unternehmen 5 % des Bruttogewinns vom Gewinn ein. Die Mechanik ist damit eine Mischung aus Abzug am Einsatz und Abzug am Gewinn – nicht aus einem Quotenabschlag. Bei einer Wette mit 100 € Einsatz und einer angenommenen Bruttogewinn-Quote von 2,00 wären das 5 € vom Einsatz und 10 € vom Bruttogewinn – 5 % von 200 €. Die beiden Abzüge sind nicht additiv zu verstehen, sondern als zwei Stellen, an denen das Unternehmen die Steuer einbehält. Wichtig für die Bewertung: Sportingbet schreibt die Wettregeln transparent, beide Stellen sind benannt. Wer hier spielt, weiß vorher, an welchen Stellen etwas abgezogen wird.

Die Lizenz hat Sportingbet (Deutschland) Limited inne; die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 21. Dezember 2022. Der Anbieter gehört damit zu den frühen Whitelist-Einträgen nach dem Inkrafttreten des GlüStV 2021.

LeoVegas – junger Whitelist-Eintrag mit Malta-Halter

LeoVegas ist mit einer Ersterlaubnis vom 21. Oktober 2024 der jüngste Anbieter in der Runde – und der einzige, dessen Erlaubnis nach dem 1. Juli 2021 erteilt wurde. Hinter Leovegas.de steht die LVSports Limited, eine Tochter der LeoVegas-Gruppe mit Sitz auf Malta. Die Erlaubnis gilt sowohl für Sportwetten als auch für virtuelle Automatenspiele (seit dem 27. Februar 2023); das ist insofern bemerkenswert, als die Glücksspielbehörde hier einem Anbieter zwei sehr unterschiedliche Erlaubnisse erteilt hat.

Wie LeoVegas die Wettsteuer steuerlich verbucht, ist in den AGB nicht unmittelbar ersichtlich; ein Blick in die spezifischen Wettregeln des Anbieters schafft Klarheit.

Sportwetten.de – die Marke und ihre Haltergesellschaft

Hinter Sportwetten.de steht die NetX Betting Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 19. November 2020, die Folgeerlaubnis auf den 16. Dezember 2022. Die Plattform gehört zu den Anbietern, die in der Liste der Zahlungsmethoden eine breite Auswahl zeigen: Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte (Visa/Mastercard), Banküberweisung, Skrill und Aircash; alle ohne Gebühr, alle sofort verfügbar, Mindestbetrag 10 € bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet – das ist nicht großzügig, sondern entspricht dem Geldwäschegesetz, das Zahlungen nur vom eigenen Konto zulässt.

Sportwetten.de macht in seinen AGB keine expliziten Angaben zur Behandlung der Wettsteuer.

bet-at-home – ein Erstanbieter aus 2020

Die Bet-at-home.com Internet Limited steht seit dem 2. November 2020 auf der Whitelist; eine Folgeerlaubnis erging am 22. Dezember 2022. Das ist das Profil eines Anbieters, der seit der ersten Welle der Whitelist-Eintragungen dabei ist – bet-at-home hat damit den vollen Zyklus der GlüStV-2021-Periode miterlebt und ist nicht aus der Aufsicht gefallen.

Bet-at-home gibt in den AGB keine Details dazu an, ob die Steuer durch einen Quotenabschlag oder einen Gewinnabzug kompensiert wird.

Tipwin – Steuer trägt der Anbieter

Tipwin ist einer der wenigen Anbieter, der die Steuer ausdrücklich selbst trägt. Im FAQ-Bereich ist nachzulesen, dass Tipwin bei Ein- und Auszahlungen die Steuerkosten übernimmt, sodass der Betrag dem Kundenkonto vollständig gutgeschrieben wird; Gebühren für Ein- und Auszahlungen sind in den FAQ nicht genannt. Das ist genau die „0 % Wettsteuer“-Mechanik – vollständige Gutschrift auf der Einzahlung und kein Abzug am Gewinn.

Hinter Tipwin.de steht die Tipwin Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnisse auf den 27. Dezember 2022 und den 9. Januar 2024. Die zweite Folgeerlaubnis Anfang 2024 ist ein Hinweis darauf, dass Tipwin in einem laufenden Aufsichtsverhältnis steht und die Erlaubnis aktiv erneuert wurde – eine Information, die nicht jeder Anbieter in seinen Lizenzdaten so aktualisiert.

Winamax – „0 %“ plus ein Quotenvergleich

Winamax bewirbt „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“. Die Werbung bezieht sich auf eine Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen aus Fußball, Tennis und Handball vom 1. April 4 bis 30. August 2025, in der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag. Das ist eine Außenmessung – kein Eigenversprechen des Anbieters, sondern das Ergebnis einer Studie, die Winamax in Auftrag gegeben oder zitiert hat. Wichtig: Die Studie misst die Quote, nicht die Auszahlung. Sie besagt nicht, dass Winamax bei jeder einzelnen Wette die beste Quote hat; sie besagt, dass Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten vorne lag. Das ist ein deutlicher Wert – aber kein Versprechen auf jede einzelne Wette.

Hinter Winamax.de steht die WINAMAX (Société anonyme), die Ersterlaubnis datiert auf den 29. Juni 2021, die Folgeerlaubnis auf den 8. Dezember 2022. Damit ist Winamax einer der Anbieter, die ihre Erlaubnis im ersten Whitelist-Jahr bekommen haben.

Betano – junger Eintrag mit Malta-Halter

Hinter Betano.de steht die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Ersterlaubnis datiert auf den 19. Februar 2021, die Folgeerlaubnis auf den 16. Dezember 2022. Der Anbieter gehört damit zu den frühen Whitelist-Einträgen und hat seine Erlaubnis aktiv erneuert.

Ob Betano die Steuer selbst trägt oder verrechnet, ist in den AGB nicht konkretisiert.

VBet – Halter mit maltesischem Sitz

Hinter Vbet.de steht die SCGO Limited mit Sitz im Luxe Pavilion in St. Julian’s, Malta. Die GGL verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 5. Dezember 2023. Die Erlaubnis ist damit jünger als bei den meisten Mitbewerbern in der Runde; VBet gehört zu den Anbietern, die ihre Ersterlaubnis erst nach der ersten Welle der Whitelist-Eintragungen erhalten haben. Die Adresse des Halters ist im Detail benannt – ein Hinweis darauf, dass die GGL bei jüngeren Erlaubnissen die Halterinformationen vollständiger führt als bei älteren Einträgen.

VBet macht in seinen Geschäftsbedingungen keine spezifischen Angaben zur steuerlichen Handhabung.

Betway – Mindestquoten und Skrill als Sonderfall

Betway gehört zu den Anbietern, die in der AGB-Sprache sehr direkt sind. Bei Skrill-Einzahlungen gilt eine Mindesteinzahlung von 5 €, die Mindestauszahlung liegt bei 10 €; Skrill-Auszahlungen sind gebührenfrei und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben. Eine wichtige Einschränkung: Einzahlungen per Skrill qualifizieren nur für die Willkommens-Freiwette, nicht für den Einzahlungsbonus – das ist eine Stelle, an der die Zahlungsmethode über die Bonusqualifikation entscheidet.

Bei der Wettsteuer ist bemerkenswert, dass Betway sie im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem ausweist. Das ist eine Information für die Transparenz: Wer auf dem Wettschein prüft, was abgezogen wird, findet die Wettsteuer als eigene Zeile. Das ist nicht bei jedem Anbieter so – bei manchen ist die Steuer in der Quote eingepreist, bei manchen erst in der Auszahlung sichtbar. Betway gehört zu den Anbietern, die sie offen ausweisen.

Hinter Betway.de steht die Betway Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 9. März 2021, die Folgeerlaubnis auf den 23. Dezember 2022.

NEO.bet – ein früher Anbieter im aktiven Betrieb

Hinter NEO.bet steht die Greenvest Betting Limited. Die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, die Folgeerlaubnis auf den 22. Dezember 2022. NEO.bet gehört damit zu den Anbietern der ersten Stunde – und hat seine Erlaubnis aktiv erneuert. Damit gehört NEO.bet zum Kreis der Anbieter, die das volle Procedere der Lizenzverlängerung durchlaufen haben, ohne aus der Aufsicht zu fallen.

NEO.bet führt in seinen AGB keine Details zur steuerlichen Verrechnung auf.

Was die Lizenz über die Werbung hinaus garantiert

Die Sportwettensteuer ist in den letzten Jahren in der Werbung sichtbarer geworden, weil mehr Anbieter sie offen thematisieren. Das hat einen einfachen Grund: Die Marge, die der Anbieter ohnehin in jeder Quote einkalkuliert, ist die einzige Stelle, an der er die Steuer schlucken kann, ohne sie an einer der drei Stellen an die Wette anzulasten. Anbieter, die „0 % Wettsteuer“ versprechen, finanzieren das aus ihrer Marge. Anbieter, die einen Teil der Steuer weitergeben, machen das in der Regel über den Bruttogewinn oder über die Quote.

Wie die Lizenz die Weitergabe der Steuer beeinflusst

Eine Lizenz verpflichtet den Anbieter nicht, die Steuer selbst zu tragen. Sie verpflichtet ihn nur, sie ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen. Welche der drei Weitergabestellen er wählt, ist seine eigene Entscheidung. Das ist der Punkt, an dem die Werbung „steuerfrei“ oder „0 %“ ins Spiel kommt: Sie sagt nichts über die Lizenz, sondern über das Geschäftsmodell des Anbieters.

Die Lizenz hat aber einen anderen, weiterreichenden Effekt: Sie verpflichtet den Anbieter zur Beteiligung an OASIS und LUGAS, zur Einhaltung des Einzahlungslimits und zur Anerkennung des deutschen Rechtswegs bei Streitigkeiten. Ein Anbieter ohne Lizenz hat diese Pflichten nicht. Wer also auf einem Whitelist-Anbieter spielt, bekommt nicht nur eine korrekte Steuerabführung, sondern auch den Schutz des Sperrsystems, das Einzahlungslimit und die Aufsicht durch die GGL. Das ist die Stelle, an der die Lizenz ihren Wert hat – sie liegt nicht in der Frage der Steuer, sondern in der Infrastruktur, die mit der Lizenz verbunden ist.

Wo die Werbung an ihre Grenzen stößt

Die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ hat zwei Grenzen. Erstens: Sie gilt für die laufende Wette, nicht für die langfristige Bilanz. Wer 1.000 € pro Monat einzahlt und 0 % Wettsteuer bekommt, spart nicht mehr als rund 50 € an Wettsteuer – die Steuer ist 5,3 % × Einsatz / 105,3, das sind rund 5 % des Einsatzes. Bei 1.000 € sind das 50 €. Das ist ein spürbarer Betrag, aber nicht der entscheidende Kostenfaktor einer Wette – das ist nach wie vor die Marge.

Zweitens: Die Werbung gilt nur dort, wo sie eingehalten wird. Wer „0 % Wettsteuer“ bewirbt und an einer Stelle doch etwas abzieht, hat das Versprechen gebrochen – aber nur sichtbar für diejenigen, die prüfen. Wer nachprüft, schaut in die AGB. Wer nicht nachprüft, verlässt sich auf das Werbeversprechen. Diese Asymmetrie ist Teil der Geschäftsbedingungen-Literatur: Die Werbung steht vorne, die AGB stehen hinten, und zwischen beiden gibt es einen Vertrauensvorschuss, der nicht immer eingelöst wird.

Wo die Gerichte stehen – und wo nicht

Eine Reihe von Spielern hat in den letzten Jahren versucht, Einsätze von Anbietern ohne deutsche Lizenz zurückzufordern. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht; im konkreten Fall fordert der Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) eine Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten – mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, könnte das anders aussehen. Beide Entscheidungen sind noch nicht final; sie zeigen aber, dass die Frage der Rückzahlung verlorener Einsätze bei nicht-lizenzierten Anbietern in Europa noch nicht abschließend geklärt ist. Wer auf einem Anbieter ohne deutsche Lizenz spielt, hat also nicht nur den Aufsichtsverlust, sondern möglicherweise auch einen Rechtsstreit, dessen Ausgang offen ist.

Was das für die Frage „steuerfrei wetten“ bedeutet: Die Lizenz ist die Voraussetzung dafür, dass die Frage sinnvoll gestellt werden kann. Wer die Lizenz ignoriert, hat die Frage selbst schon beantwortet – im Sinne eines Angebots, das in Deutschland gar nicht erlaubt ist.

Häufig gestellte Fragen

Sind Wetten und Wettgewinne steuerfrei oder fällt die Sportwettensteuer trotzdem an?

Die Sportwettensteuer fällt bei jeder Wette an, die über einen Veranstalter mit deutscher Erlaubnis abgewickelt wird – sie ist seit dem 1. Juli 2012 fällig. Was die Werbung mit „steuerfrei“ meint, ist die Frage, wer sie trägt: bei „0 %“-Anbietern trägt sie der Veranstalter allein; bei anderen wird sie über die Quote, den Einsatz oder den Gewinn weitergegeben. Wettgewinne von Privatpersonen sind in Deutschland nicht automatisch steuerfrei – sie können unter bestimmten Bedingungen der Einkommensteuer unterliegen, etwa bei gewerblicher Struktur oder bei hohem Volumen.

Wer schuldet die Sportwettensteuer: der Anbieter oder der Spieler?

Die Steuer schuldet nach § 19 des Rennwett- und Lotteriegesetzes der Veranstalter der Wette, also der Anbieter. Das gilt unabhängig davon, ob er die Steuer selbst trägt oder sie an Einsatz, Quote oder Gewinn weiterreicht. Der Spieler schuldet die Steuer nicht direkt – was er schuldet, ist die Quittung über den Einsatz, den er an den Anbieter zahlt.

Wie unterscheiden sich Abzug vom Einsatz, Quotenabschlag und Abzug vom Gewinn?

Beim Abzug vom Einsatz wird die Steuer direkt vom eingezahlten Betrag abgezogen; das Wettkonto zeigt weniger als die Einzahlung. Beim Quotenabschlag wird die angebotene Quote reduziert, sodass der Bruttogewinn bei einem festen Einsatz niedriger ausfällt; die Steuer ist in der Quote eingepreist. Beim Abzug vom Gewinn wird die Wette regulär abgerechnet und ein fester Prozentsatz vom Bruttogewinn einbehalten; sichtbar wird das erst bei der Auszahlung. Auf dem deutschen Markt kommen Quotenabschlag und Gewinnabzug am häufigsten vor; ein Abzug vom Einsatz ist auf den hier genannten Plattformen nach den verfügbaren AGB nicht zu finden.

Was bedeutet „0 % Wettsteuer“ für die Auszahlung?

„0 % Wettsteuer“ bedeutet, dass der Anbieter die Steuer selbst trägt und sie an keiner Stelle – Einsatz, Quote oder Gewinn – an die Wette anrechnet. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzug; die Wette wird so abgerechnet, als gäbe es die Steuer nicht. Der Anbieter finanziert die Steuer aus seiner Marge. Wer nachprüfen will, ob das Versprechen hält, prüft die AGB; die Werbung selbst steht in der Regel vorne, die konkrete Regelung im Kleingedruckten.

Wie berechnet sich die Auszahlung, wenn der Anbieter die Steuer weitergibt?

Die Auszahlung folgt einem von drei Modellen. Bei einem Quotenabschlag von 5,3 % reduziert sich die angebotene Quote um den Faktor 1 – 5,3 / 105,3 ≈ 0,9497; bei einem Einsatz von 100 € und einer ursprünglichen Quote von 2,00 ergibt das einen Bruttogewinn von rund 189,90 €. Bei einem Abzug vom Bruttogewinn wird die Wette mit der vollen Quote abgerechnet und 5,3 % des Bruttogewinns einbehalten; das sind bei 200 € Bruttogewinn rund 10,07 €, ausgezahlt werden rund 189,93 €. Bei einem vollständigen Tragen durch den Anbieter erfolgt die Auszahlung zum vollen Bruttogewinn ohne Abzug.

Woran erkennt man auf der GGL-Whitelist, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist die einzige verlässliche Quelle für die Erlaubnis. Sie führt die Domain, die Inhabergesellschaft und das Datum der Erlaubnis – nicht das Datum des Ablaufs, weil die Whitelist nur Erteilungsdaten zeigt. Eine deutsche Domain reicht nicht – entscheidend ist der Eintrag in der Whitelist. Die Whitelist wird regelmäßig aktualisiert; ein Anbieter, der heute eingetragen ist, kann morgen gestrichen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Whitelist am Tag der Anmeldung.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichhub.com»