Wettanbieter mit Bitcoin: Was Spieler in Deutschland wissen müssen

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach Sportwetten mit Bitcoin sucht, trifft auf ein eigenartiges Bild: Das Netz wirft Dutzende Anbieter aus, die Krypto akzeptieren, während die deutsche Aufsicht keinem von ihnen erlaubt, hier Sportwetten anzubieten. Beides stimmt. Warum das kein Widerspruch ist, warum eine Bitcoin-Einzahlung bei einem lizenzierten deutschen Buchmacher technisch ausgeschlossen bleibt und welche Wege um die Aufsicht herum existieren, zeigt der folgende Überblick. Er verdeutlicht, welche der bekannteren Namen im Bitcoin-Segment agieren und welchen Preis Spieler dafür zahlen, die deutsche Schutzzone zu verlassen.

Eine einzelne goldfarbene Münze ohne Prägung liegt auf einem dunklen Tisch, daneben ein ausgeschaltetes Smartphone.
Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Stand: 17. Oktober 2026 — geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Schutz, der bei Bitcoin-Wetten wegfällt

Wer außerhalb der deutschen Aufsicht wettet, gibt mehr ab als eine Einzahlungsmethode. Er gibt die Schicht ab, die zwischen ihm und dem eigenen Impuls steht.

Das deutsche System kennt drei Bausteine, die zusammen ein ziemlich dichtes Auffangnetz bilden. OASIS ist die bundesweite Sperrdatei: Wer sich selbst sperren lässt, fliegt bei allen lizenzierten Anbietern gleichzeitig raus. LUGAS wiederum besteht aus zwei Dateien — der Limitdatei, die das 1.000-Euro-Deposit pro Monat über alle Anbieter hinweg durchsetzt, und der Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen bei mehreren Veranstaltern gleichzeitig verhindert. Dazu kommt der verpflichtende Panikbutton, der auf Knopfdruck 24 Stunden sperrt. Wer bei einem Curaçao-Anbieter einzahlt, ist an keinem dieser Systeme angeschlossen. Eine Selbstaussperrung auf einer Seite wirkt nur auf dieser einen Seite, das 1.000-Euro-Limit existiert nicht, und niemand prüft, ob parallel woanders gespielt wird.

Bitcoin macht die Sache nicht besser, sondern schiebt ein eigenes Risiko obendrauf. Der Kurs schwankt innerhalb von Stunden um mehrere Prozent — eine Auszahlung von 0,05 Bitcoin kann am Montag 250 Euro wert sein und am Freitag 215 oder 285. Bei einem Buchmacher, der in Euro abrechnet, trägt der Spieler dieses Wechselkursrisiko zusätzlich zum Wettverlauf. Bei einem Buchmacher, der direkt in Bitcoin auszahlt, ist das Ergebnis eine Unbekannte mit zwei Variablen. Hinzu kommt: Wer mit Krypto spielt, will in der Regel nicht, dass die Zahlung zu ihm zurückverfolgt wird. Genau diese Anonymitätserwartung ist der Punkt, an dem der deutsche Erlaubnisvorbehalt ansetzt.

Der Verlust an Schutz lässt sich nicht durch einen besseren Bonus kompensieren, auch wenn die Werbung das oft behauptet. Eine Gratiswette, die in Bitcoin ausgezahlt wird, ist in Euro gerechnet jeden Tag weniger wert. Ein erhöhter Willkommensbonus, der an Umsatzbedingungen hängt, wirkt am Ende wie jeder andere Bonus — nur dass im Hintergrund kein OASIS zuschaut.

Grundlagen: Was Bitcoin als Zahlungsmittel von anderen unterscheidet

Wer mit Bitcoin einzahlt, nutzt ein Zahlungsnetz, das ohne Bankkonto funktioniert. Genau das macht es im deutschen Wettmarkt zum Problem.

Ein Notizbuch mit handgezeichneten Knoten und Linien liegt neben einem Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt.

Wie Bitcoin funktioniert

Bitcoin wurde am 3. Januar 2009 mit dem Genesisblock gestartet, in dem die ersten 50 Bitcoin geschöpft wurden. Das Konzept war zuvor am 1. Oktober 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto in einem Whitepaper mit dem Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ veröffentlicht worden. Die Währung beruht auf einer öffentlichen Blockchain, also einer Kette von Datenblöcken, in der jede Transaktion dauerhaft und für jeden einsehbar gespeichert ist. Neue Blöcke entstehen im Mittel etwa alle zehn Minuten; die Belohnung halbiert sich alle 210.000 Blöcke. Bis November 2012 betrug sie 50 Bitcoin, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5, bis April 2024 6,25; seitdem sind es 3,125 Bitcoin pro Block. Die Gesamtmenge ist auf 21 Millionen Einheiten gedeckelt — mehr Bitcoin wird es nie geben. Genau das unterscheidet Bitcoin von jeder klassischen Währung: Die Geldmenge wächst nach einem festen Plan, nicht nach Entscheidung einer Notenbank.

Warum gerade diese Eigenschaft in Deutschland sperrt

Der GlüStV 2021 schreibt in § 6b Abs. 4 vor, dass Ein- und Auszahlungen nur über ein Zahlungskonto erfolgen dürfen, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich unzulässig. Bitcoin ist pseudonym, nicht anonym: Jede Transaktion ist über die Blockchain dauerhaft nachvollziehbar, aber sie ist nicht zwingend einer Person zugeordnet. Solange keine Verknüpfung zu einer KYC-Prüfung — also der Identitätsprüfung — besteht, fehlt die Zuordnung. Genau das trifft den Wortlaut des Gesetzes. Die Aufsicht verlangt nicht, dass eine Zahlung in der Blockchain versteckt wird; sie verlangt, dass der Mittelweg — also das Konto, von dem eingezahlt wird, und die Person, die es führt — von Anfang an benannt ist. Das ist der Punkt, an dem eine Krypto-Einzahlung technisch gegen die Erlaubnisregel läuft.

Erste reale Transaktion und deutsche Besteuerung

Die erste bekannte Warentransaktion mit Bitcoin war am 22. Mai 2010 der Kauf zweier Pizzen für 10.000 Bitcoin. Damals lag der Wert noch im Cent-Bereich. In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium erst mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin verbindlich geregelt; davor gab es hier keine festen steuerlichen Vorgaben. Auf europäischer Ebene stellte der EuGH in der Rechtssache Hedqvist am 22. Oktober 2015 fest, dass beim Umtausch von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Wer also Bitcoin gegen Euro oder umgekehrt tauscht, zahlt darauf keine Umsatzsteuer — was die Währung als Zahlungsmittel interessant macht, aber an der erlaubnisrechtlichen Sperre nichts ändert.

Top 10: Wer Bitcoin akzeptiert, wer nicht, und wer überhaupt eine Erlaubnis hat

Die Reihenfolge in dieser Liste richtet sich nicht nach dem Krypto-Angebot, denn lizenzierte deutsche Anbieter akzeptieren keines. Sie richtet sich nach der Erlaubnis, den Zahlungswegen, den Quoten und den Rechten des Spielers. Die ersten sechs sind Veranstalter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist der GGL, Stand 02.10.2026. Sie nehmen aus den genannten Gründen kein Bitcoin entgegen. Die letzten vier sind Offshore-Marken, die Bitcoin als Einzahlung anbieten, in Deutschland aber keine Erlaubnis haben und nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen sind.

Lizenzierte deutsche Anbieter

1. bpremium. Die Whitelist führt die Ladbrokes (Deutschland) Limited als Veranstalterin hinter bpremium. Die erste Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 21.12.2022. Zahlungen laufen über das eigene Konto des Spielers, in Euro, über die im GlüStV vorgesehenen Wege. Bitcoin gehört nicht dazu.

2. 888sport. Die 888 Germany Limited hält die Erlaubnis für 888sport, erstmals ausgestellt am 30.06.2021, erneuert am 15.12.2022. Muttergesellschaft ist die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die seit September 2005 an der Londoner Börse notiert ist. Auch hier ist die Einzahlung in Krypto nicht möglich, was mit der Aufsicht und nicht mit der Marke zu tun hat.

3. Winamax. Die WINAMAX SA erhielt ihre Erlaubnis für Online-Sportwetten am 29.06.2021, verlängert am 08.12.2022; das Regierungspräsidium Darmstadt war zuständig, die laufende Aufsicht liegt bei der GGL. Winamax spricht eine vergleichsweise junge, quotenbewusste Zielgruppe an, bleibt aber im Zahlungs- und Verifikationsregime des GlüStV.

4. Sportingbet. Die Sportingbet (Deutschland) Ltd verweist im Impressum auf die Erlaubnis für Sportwetten vom 21.12.2022 und für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Wer hier einzahlt, zahlt in Euro vom eigenen Konto — die Marke bedient damit genau den Pfad, den der GlüStV erlaubt.

5. Bet3000. Hinter Bet3000 steht die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Malta. Die Whitelist führt die Sportwetten-Erlaubnis mit dem Erstdatum 22.04.2026. Damit gehört Bet3000 zu den jüngeren Einträgen in der Whitelist, was sich in einem frischen Auftritt, aber im gleichen engen Zahlungsrahmen niederschlägt.

6. Tiptorro. Veranstalterin ist die Torro Tec Limited (Malta), die Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 30.06.2021, die Folgeerlaubnis auf den 27.12.2022. Tiptorro positioniert sich über die mobile App; auch hier gilt der eigene Konto-Zwang des GlüStV.

Offshore-Anbieter mit Bitcoin

Die folgenden Marken bieten Bitcoin als Einzahlungsmethode an. Sie sind in der Whitelist der GGL nicht verzeichnet, haben also keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, sind nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen und sind aus deutscher Sicht unerlaubte Glücksspielangebote. Wer bei ihnen spielt, verliert die Schutzmechanismen, die der GlüStV vorsieht, und riskiert Zahlungen, die im Streitfall vor keinem deutschen Gericht eingeklagt werden können.

7. Playzilla. Bietet auf der eigenen Webseite einen Sportwettenbereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Lizenziert nach eigenen Angaben in Curaçao — eine Lizenz, die in Deutschland keine Anerkennung findet.

8. RocketPlay. Wird laut den eigenen Bedingungen von der Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Registrierungsnummer 162990. Curaçao-Lizenz, kein deutscher Anschluss.

9. 22Bet. Führt einen eigenen Sportbereich mit Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Lizenz nach Eigenangabe in Curaçao, ohne Whitelist-Eintrag.

10. Sportaza. Gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Auch diese Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung.

Einordnung der Anbieter

Anbieter Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
bpremium GGL Whitelist Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
888sport GGL Whitelist 888 Germany Limited 30.06.2021
Winamax GGL Whitelist WINAMAX SA 29.06.2021
Sportingbet GGL Whitelist Sportingbet (Deutschland) Ltd 21.12.2022
Bet3000 GGL Whitelist I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026
Tiptorro GGL Whitelist Torro Tec Limited 30.06.2021
Playzilla nicht in der Whitelist Scores55 Tech B.V. (Curaçao) —
RocketPlay nicht in der Whitelist Scores55 Tech B.V. (Curaçao) —
22Bet nicht in der Whitelist n. a. (Curaçao) —
Sportaza nicht in der Whitelist n. a. (Anjouan) —

Was die Tabelle nicht zeigt: keine der genannten Marken ist über ihre jeweilige Erlaubnis hinaus für die Annahme von Bitcoin zugelassen. Bei den sechs Whitelist-Inhabern schließt das GlüStV das aus, bei den vier Offshore-Marken ist es in Deutschland irrelevant, weil die Erlaubnis insgesamt fehlt. Wer auf Bitcoin-Annahme Wert legt, hat aus dieser Liste nur die unteren vier zur Auswahl — mit allen Folgen, die der vorherige Abschnitt zu OASIS, LUGAS und Panikbutton beschrieben hat.

Einordnung: Was Bitcoin im Wettmarkt leistet und was nicht

Bitcoin als Zahlungsmittel bei einem Buchmacher ist im Kern eine Vorauszahlung in einer Währung, die der Buchmacher in Euro umrechnet, sobald sie auf seinem Konto liegt. Der Vorteil für den Spieler liegt in der Geschwindigkeit und in der weltweiten Verfügbarkeit: Eine Transaktion braucht keine Banklaufzeit, sondern nur eine Bestätigung in der Blockchain, also je nach Auslastung Minuten bis zu einer Stunde. Der Nachteil liegt in der Volatilität und in der fehlenden Anbindung an die deutsche Aufsicht.

In der Praxis bedeutet das: Wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, bekommt die Sicherheit der Whitelist, eine eindeutige Zuständigkeit bei Streit und den Schutz des 1.000-Euro-Deposits pro Monat über LUGAS. Dafür nimmt er in Kauf, dass Bitcoin als Methode nicht zur Verfügung steht. Wer umgekehrt Wert auf Bitcoin legt, muss die Whitelist verlassen. Er bekommt eine Zahlungsmethode, die in Minuten ankommt, gibt aber OASIS, LUGAS, den Panikbutton, das eigene-Konto-Erfordernis und die deutsche Aufsicht ab. Die Frage, welches Modell das richtige ist, hat keine allgemeingültige Antwort — sie hängt davon ab, ob der Spieler bereit ist, die deutsche Schutzzone gegen die Anonymitätserwartung und die Geschwindigkeit von Krypto zu tauschen.

Ein verbreiteter Werbeversprechen ist, dass Bitcoin-Zahlungen „diskret“ seien. Die Blockchain ist das Gegenteil von diskret: Jede Transaktion ist dauerhaft gespeichert und öffentlich einsehbar. Die Pseudonymität schützt nur, solange die Wallet — also das digitale Konto, in dem die Bitcoin aufbewahrt werden — nicht mit einer Person verknüpft wird. Sobald ein Anbieter KYC verlangt oder eine Auszahlung auf ein Bankkonto geht, fällt die Verknüpfung an. Wer auf Anonymität setzt, sollte wissen, dass die Aufmerksamkeit, die Krypto-Zahlungen bei einer Prüfung erregen, mit der Zeit eher zu- als abnimmt.

Rechtslage in Deutschland: Warum kein lizenzierter Anbieter Bitcoin annimmt

Die Antwort steht in § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Danach dürfen Ein- und Auszahlungen nur über ein Zahlungskonto abgewickelt werden, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich unzulässig. Bitcoin ist im Sinne dieser Regel anonym, solange keine KYC-Verknüpfung besteht — und genau diese Verknüpfung wird im Krypto-Pfad typischerweise umgangen, weil er gerade den Bankweg ersetzen soll. Damit fällt jede Krypto-Einzahlung bei einem lizenzierten Anbieter durch die Erlaubnisregel.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Holztor, dahinter unscharf ein Garten im Abendlicht.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie führt die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV, in der alle erlaubten Veranstalter mit Domain, Erlaubnisdatum und Erlaubnisumfang aufgeführt sind. Stand 02.10.2026 listet die Whitelist 30 Einträge — 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei weitere nur für Pferdewetten. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber das ist kein Beleg: Auch eine .de-Domain kann von einem Anbieter ohne Erlaubnis betrieben werden, und eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung.

Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Die Warnung bezog sich auf einen konkreten Fall, gilt im Grundsatz aber für jede Marke, die nicht auf der Whitelist steht: Anbieter ohne Erlaubnis verstoßen gegen § 4 Abs. 1 GlüStV (unerlaubtes Glücksspiel), die Strafnorm § 284 StGB sieht für das Organisieren bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, § 285 StGB für die Teilnahme bis zu sechs Monate. Strafverfolgungen gegen einzelne Spieler sind in der Praxis nicht bekannt, aber ein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Anbieter steht seit einem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) zur Debatte: Der BGH hat den EuGH gefragt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 Euro Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 halten es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, entfällt dieser Anspruch. Wer bei einem Offshore-Anbieter verliert, hat also nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung, aber die Türe ist einen Spalt offen.

Was eine Erlaubnis konkret ändert

Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis verlangt vom Anbieter weit mehr als die Annahme von Zahlungen vom eigenen Konto. Sie verlangt die Vollverifizierung bei Anmeldung, einen einzigen Account pro Spieler, die Anbindung an OASIS und LUGAS, die Einhaltung des 1.000-Euro-Standardlimits, eine insolvenzfeste Trennung der Spielergelder und die Auszahlung des Restguthabens binnen fünf Werktagen nach Kontoschließung. Wer ohne diese Erlaubnis spielt, hat keines davon.

Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf den Bemessungsgrundlagensatz „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Ob und wie der Anbieter sie an den Spieler weitergibt, entscheidet jeder Veranstalter selbst. Lizenzierte deutsche Anbieter ziehen sie meist direkt vom Bruttoeinsatz ab; Offshore-Anbieter werben gern mit „steuerfrei“, was formal falsch ist — die Steuer fällt an, der Anbieter übernimmt sie nur.

Was § 6b Abs. 4 in der Praxis heißt

Die Norm ist kurz, aber ihre Folgen reichen weit. „Anonyme Zahlungsmittel“ sind alle Zahlungswege, bei denen der Empfänger weder die Person noch das zugrunde liegende Konto verifizieren kann. Bargeld ist die eine Seite; Kryptowährungen sind die andere, weil die Wallet typischerweise nicht auf einen Kontoinhaber im Sinne des Geldwäschegesetzes zurückgeführt werden kann. Prepaid-Karten fallen in dieselbe Kategorie, wenn sie ohne KYC gekauft werden. Wer bei einem lizenzierten Anbieter einzahlt, muss den Weg vom eigenen Konto zum Anbieter gehen — und der Anbieter muss diesen Weg technisch vorsehen. Genau diese beiden Anforderungen schließen Bitcoin als Standardmethode aus.

Häufige Fragen

Nimmt ein in Deutschland lizenzierter Wettanbieter Bitcoin an?

Keiner. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubt nur Zahlungen vom eigenen Konto bei einem Geldwäschegesetz-Verpflichteten und schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Bitcoin fällt darunter. Die Whitelist der GGL enthält keinen Eintrag mit Krypto-Annahme. Wer unsicher ist, prüft die Domain auf der Whitelist; eine fehlende Erlaubnis ist das deutlichste Warnsignal.

Warum sind anonyme Zahlungsmittel in Deutschland unzulässig?

§ 6b Abs. 4 GlüStV verlangt ein Konto auf den Namen des Spielers, damit OASIS, LUGAS und die Aufsicht den Zahlungsweg lückenlos nachvollziehen können. Anonyme Mittel würden diese Spur unterbrechen und die Geldwäscheprävention aushebeln. Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen Bargeld und Krypto entschieden, weil sichere Identifizierung und Spielerschutz an einem identifizierbaren Zahlungsweg hängen.

Was fehlt Offshore-Anbietern gegenüber der deutschen Schutzzone?

OASIS-Sperrsystem, LUGAS-Limitdatei, LUGAS-Aktivitätsdatei gegen Parallelspiel, der Panikbutton für 24-Stunden-Sperren, das 1.000-Euro-Standarddeposit pro Monat und die Aufsicht durch die GGL. Dazu kommt die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit: Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verliert, hat vor deutschen Gerichten keinen sicheren Anspruch auf Rückzahlung. Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zeigen, dass es im Einzelfall gehen kann — ein genereller Anspruch ist das nicht.

Was sagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zur Rückzahlung bei unlizenzierten Anbietern?

Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, dass Spieler verlorene Einsätze von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückverlangen können. Eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Der EuGH ist an die Schlussanträge nicht gebunden, folgt ihnen aber häufig. Für den Einzelfall bedeutet das: Es gibt eine Chance, keine Garantie.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer auf Quote und Auszahlung aus?

Die Steuer beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Sie wird vom Veranstalter geschuldet. Wie er sie weitergibt, regelt das jeweilige Hausrecht: Die meisten lizenzierten deutschen Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, sodass der Bruttoeinsatz um die Steuer schrumpft, bevor die Quote greift. Bei einer Quote von 2,10 und einem Einsatz von 100 Euro landen 95 Euro als Nettoeinsatz im Wettschein, der Bruttogewinn liegt bei 209,50 Euro.

Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten?

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem: Wer sich selbst aussperrt, fliegt bei allen angeschlossenen Anbietern gleichzeitig raus, Mindestdauer ein Jahr, bei selbstgewählter Frist mindestens drei Monate. LUGAS ist die Limit- und Aktivitätsdatei, die das 1.000-Euro-Deposit pro Monat durchsetzt und paralleles Spielen bei mehreren Anbietern verhindert. „Ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ heißt, dass diese Mechanismen nicht greifen. Eine Selbstsperre wirkt dann nur auf der Seite, auf der sie gesetzt wurde, und das 1.000-Euro-Limit existiert auf diesen Plattformen schlicht nicht. Für Spieler mit einem engen Budget ist das ein Verlust an Sicherheit, der durch das Bitcoin-Angebot nicht aufgewogen wird.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichhub.com»