Neue Wettanbieter 2026 in Deutschland: Wer ist lizenziert – und was kostet das Angebot?

Updated Oktober 2026
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Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Ein Wettanbieter, der in 2026 neu auf den deutschen Markt drängt, ist nicht deshalb seriös, weil er neu ist. Maßstab ist allein die Eintragung auf der Whitelist der GGL. Wer dort fehlt, bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an – unabhängig davon, welche Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan er vorzeigt. Der Blick auf das Impressum reicht nicht; entscheidend ist die Domain, die die GGL unter der Sportwetten-Erlaubnis führt. Wer dort steht, unterliegt der OASIS-Sperrdatei, dem gemeinsamen Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat und der Sportwettensteuer. Wer fehlt, bietet ohne diese Schutzmechanismen – und ohne den zivilrechtlichen Rückweg, den deutsche Gerichte in den letzten Jahren gegen unverantwortete Anbieter eröffnet haben.

Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten darf

Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) die Zulassung von Sportwetten im Internet zentral über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz am Hansering 15 in 06108 Halle (Saale). Die nationale Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV wird bundesweit einmal vergeben; die Aufsicht über die Inhaber liegt ebenfalls bei der GGL (§ 27f Abs. 1 GlüStV), Bußgelder verhängt sie nach § 28a. Die GGL führt die offizielle Whitelist (§ 9 Abs. 8 GlüStV); sie ist die einzige verlässliche Quelle, um eine gültige Erlaubnis zu prüfen. Stand 2. Oktober 2026 listet sie 30 Einträge – 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei weitere reine Pferdewetten-Veranstalter.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV); auf der Whitelist ist nur das Ausstellungsdatum verzeichnet, kein Enddatum. Wer ein Enddatum nennt, erfindet es. Die Whitelist listet ausschließlich .de-Domains – aber die Endung allein beweist nichts. Eine .de-Domain kann von einem Veranstalter ohne deutsche Erlaubnis betrieben werden; die Aufnahme in die Whitelist ist die Prüfung, nicht die TLD.

Was darf überhaupt gewettet werden? § 21 Abs. 1 GlüStV erlaubt feste Quoten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorgänge während des Ereignisses, als Einzel- oder Kombiwette. Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Im Live-Betrieb darf während eines laufenden Spiels nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente gewettet werden, sofern solche Ereignisse selten sind – nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja, nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Esports ist nach GGL-Praxis kein Sport, lizenzierte Esports-Wetten existieren in Deutschland nicht. Welche konkreten Wettarten ein Anbieter zeigt, ergibt sich aus seinem genehmigten Sportwettprogramm (§ 21 Abs. 5 GlüStV).

Was passiert, wenn ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis agiert? Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Strafrechtlich steht die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Werbung dafür nach § 286 StGB mit bis zu einem Jahr. Gegen einzelne Spielende wird nicht ermittelt – § 285 StGB droht zwar bis zu sechs Monaten, vollzogen wird er in der Praxis nicht. Zivilgerichte haben in den vergangenen Jahren wiederholt Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (C-530/24) hält EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich, mit Ausnahme für Zeiten, in denen die Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht nicht durchzusetzen. Daraus folgt: Eine Rückzahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Wer bei einem unverantworteten Anbieter spielt, spielt ohne den Schutz von OASIS, LUGAS und der GGL-Aufsicht – und mit einer offenen zivilrechtlichen Frage.

Spielerschutz: OASIS, Einzahlungslimit und Panikbutton

Wer eine deutsche Erlaubnis hat, ist an die Schutzmechanismen des GlüStV gebunden. Teilnehmen darf nur, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist ein Konto mit vollständiger Verifizierung erlaubt (§ 6a); vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer sich verifiziert, hat ein Konto, das an einem Punkt an ein anderes anschließt: die LUGAS-Dateien.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Das gemeinsame Einzahlungslimit (§ 6c Abs. 1 GlüStV) liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die Limitdatei. Ein Anbieter darf für einzelne Spielende ein höheres Limit festlegen – bis 10.000 € ohne weitere Voraussetzungen, darüber bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Kundinnen und Kunden – aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Die Aktivitätsdatei (§ 6h) verhindert paralleles Spiel über mehrere Konten.

Die Sperrdatei OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person selbst einen Zeitraum benennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer ausgesperrt ist, kann sich nicht bei einem anderen lizenzierten Anbieter anmelden. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, in der keine Anmeldung und keine Einzahlung möglich ist.

Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Wer dort spielt, hat keine deutsche Sperrdatei und kein gemeinsames Einzahlungslimit. Genau das werben manche dieser Anbieter als Vorteil – es ist der Verlust der Schutzmechanismen, die der deutsche Gesetzgeber für erforderlich hält.

Willkommensboni: Was die Werbung verschweigt

Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt oder eine Umsatzanforderung festlegt. Was ein Anbieter an Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist und Höchstgewinn verlangt, steht allein in seinen AGB. Das macht die AGB zum entscheidenden Dokument, nicht der Werbebanner.

Ein typischer Willkommensbonus multipliziert die erste Einzahlung mit einem Faktor – 100 % bis 100 € ist ein häufiger Werbewert. Was fehlt, ist die zweite Zahl: der Umsatzfaktor. Liegt er bei 5x, müssen 500 € durchgespielt werden, um den Bonus in auszahlbares Geld zu verwandeln; bei 10x sind es 1.000 €. Hinzu kommt die Mindestquote, oft 1,80 oder 2,00 – Wetten darunter zählen nicht zum Umsatz. Die Frist liegt meist bei 30 oder 90 Tagen; wer sie verstreichen lässt, verliert Bonus und Gewinne. Viele Anbieter schließen Kombiwetten, Live-Wetten oder Cash-out-Wetten vom Umsatz aus.

Eine Gratiswette (Freebet) ist kein Bonus in Geld. Ihr Einsatz wird im Gewinnfall nicht ausgezahlt – wer 10 € Gratiswette auf Quote 3,00 setzt, gewinnt 20 €, nicht 30 €. Der Werbewert eines „risikofreien“ Wettscheins ist in der Regel eine Freebet, die als Ersatz für den verlorenen Einsatz ausgegeben wird, nicht als Geldrückerstattung. Das ist der feine, aber wirksame Unterschied: Die Werbung sagt „kein Risiko“, die AGB sagen „Freebet, deren Wert der Anbieter bestimmt“. Genau diese Bedingungen kosten den werbenden Buchmacher wenig und den Spielenden bares Geld, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden.

Wer den Bonus bewerten will, liest zuerst die AGB und prüft fünf Punkte: Umsatzfaktor, Frist, Mindestquote, ausgeschlossene Wettarten und Höchstgewinn aus dem Bonus. Erst danach lohnt der Blick auf die Prozentzahl.

Zahlungen: Warum Krypto, PayPal-Spezialfälle und anonyme Methoden fehlen

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt Zahlungen nur von einem Konto, das auf den Namen der spielenden Person lautet, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus den lizenzierten Angeboten heraushält. Welche konkreten Methoden ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Entscheidung; sie ergibt sich aus seinen AGB.

Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Saldo innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Das ist die einheitliche Schutzregel – die Geschwindigkeit, mit der einzelne Methoden auszahlen, variiert. E-Wallets und Sofortüberweisung liegen meist am oberen Ende, Banküberweisung am unteren.

Die Sportwettensteuer: 5,3 %, die der Anbieter trägt – und weitergibt

Die Wettsteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der spielenden Person (§ 19 RennwLottG). Wie der Anbieter sie weitergibt, entscheidet er selbst: Einige ziehen sie vom Einsatz ab, andere reduzieren die Quote, manche schlucken sie. Wer sie in den AGB seines Anbieters nicht findet, fragt im Support nach – sie verschwindet nicht, sie wird nur versteckt.

Dass die Wettsteuer bezahlt wird, ist kein Lizenznachweis. Auch unverantwortete Anbieter führen sie in Deutschland ab. Die Eintragung in der GGL-Whitelist ist der einzige Beleg für eine gültige Erlaubnis.

Neue Wettanbieter: Was „neu“ auf dem deutschen Markt bedeutet

„Neu“ ist im deutschen Markt ein relativer Begriff. Eine Sportwetten-Erlaubnis gibt es erst seit dem GlüStV 2021; die ersten Erlaubnisse datieren auf Oktober 2020. Ein Anbieter, der 2024 oder später eine Erlaubnis erhalten hat, ist im Vergleich zu den Erstanbietern tatsächlich neu – aber er tritt in einen Markt ein, in dem die wichtigsten Marken bereits stehen.

Die Whitelist zeigt für deutsche Sportwetten-Domains in der Regel ein Erstdatum (Erst-Erlaubnis) und ein Folgedatum (Folge-Erlaubnis). Beide Daten stehen in der Liste; ein Enddatum steht nie dort. Die Erlaubnis gilt, bis sie entzogen wird – ein Rückschluss auf ihre Gültigkeit allein aus dem Datum ist unzulässig. Aktualität wird über die Whitelist selbst geprüft, nicht über das Datum.

Markteintritte und Neuzugänge

Die LVSports Limited betreibt die Marke LeoVegas unter der deutschen Domain LeoVegas.de seit dem 21. Oktober 2024. Die GGL-Whitelist führt die LVSports Limited mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit diesem Datum.

Merkur Bets ist seit dem 6. November 2023 mit der Domain Merkurbets.de eingetragen; Betreiberin ist die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s. Die SCGO Limited betreibt die Marke Vbet unter der Domain Vbet.de seit dem 5. Dezember 2023. Die DZBT Operations Limited betreibt die Marke Daznbet unter der Domain Daznbet.de seit dem 22. August 2023. Interwetten darf bereits seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten und hat im Jahr 2020 die nationale Erlaubnis erhalten. Bet-at-home, AdmiralBet und NEO.bet gehören zur ersten Welle der Erlaubnisinhaber von Oktober 2020.

Was die Liste nicht zeigt: Welcher Anbieter sich „neu“ nennt, weil er erst seit Kurzem eine deutsche Erlaubnis hat, und welcher, weil er ein Rebranding durchläuft. Beides steht in der Whitelist – als Folgeerlaubnis, nicht als Neuzulassung.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter, die auf der GGL-Whitelist (Stand 2. Oktober 2026) eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis führen. Sie ist eine Momentaufnahme, keine Rangliste. Wettquoten und Boni ändern sich wöchentlich; die Lizenzdaten nicht.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Betreiberin Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Whitelist: Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet365 Whitelist: Hillside (Europe) ENC, Ta’Xbiex (Malta) 09.10.2020
Tipico Whitelist: Tipico Co. Limited, St. Julian’s (Malta) 09.10.2020
Tiptorro Whitelist: Torro Tec Limited (Malta) 30.06.2021
NEO.bet Whitelist: Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Interwetten Whitelist: Interwetten Gaming Limited, Sliema (Malta) 02.11.2020
ODDSET Whitelist: Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020
Betway Whitelist: Betway Limited 09.03.2021
bpremium Whitelist: Ladbrokes (Deutschland) Limited, Gzira (Malta) 09.10.2020
Wettarena Whitelist: I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) 09.10.2020

Die Betreiberinnen sitzen überwiegend in Malta – das ist die typische Struktur für europäische Sportwettenanbieter und berührt die deutsche Erlaubnis nicht. Entscheidend ist die Eintragung in der Whitelist, nicht der Firmensitz. Die meisten Anbieter haben ihre Erlaubnis in der ersten Welle im Oktober 2020 erhalten, als die nationale Regulierung anlief. Spätere Erlaubnisse wie Tiptorro (Juni 2021) oder Betway (März 2021) markieren den zweiten Schwung; die dritte Welle mit LeoVegas, Merkur Bets und SCGO brachte 2023/2024 neue Marken hinzu.

AdmiralBet – greentube-Erlaubnis, drei Folgegenehmigungen

AdmiralBet wird in der Whitelist als AdmiralBet unter der Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, einer Folgeerlaubnis vom 13. Dezember 2022 und einer weiteren vom 29. Juli 2024. Die Whitelist weist die Marke AdmiralBet auch für virtuelle Automatenspiele aus, was sie von reinen Sportwettenanbietern unterscheidet. Die österreichische Admiral-Marke ist im deutschsprachigen Raum etabliert; die deutsche Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem ersten Tag der nationalen Regulierung. Wer AdmiralBet mit „neu“ assoziiert, meint die Markenwahrnehmung – die Erlaubnis ist eine der ältesten. Die drei aufeinanderfolgenden Erlaubnisse sprechen für eine kontinuierliche Beziehung zur GGL; über die konkrete Höhe des Quotenniveaus schweigt die Whitelist.

bet365 – Weltmarke, deutsche Whitelist-Domain

bet365 tritt auf der Whitelist unter diesem Markennamen auf, betrieben von der Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta. Die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, die Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022. bet365 ist einer der größten Sportwettenanbieter weltweit; die deutsche Whitelist-Eintragung erlaubt den Betrieb unter deutschem Recht mit allen Schutzmechanismen. Für Spielende, die einen internationalen Anbieter mit deutschem Rechtsrahmen suchen, ist das die Schnittmenge, die bet365 auf der Whitelist erfüllt. Die Tiefe des Wettprogramms – insbesondere die Live-Wetten – gehört zu den Stärken, die der Konzern aus seinen globalen Märkten mitbringt. Über konkrete Boni und Mindestquoten schweigt die Whitelist; das sind AGB-Fragen.

Tipico – der deutsche Marktführer im zivilrechtlichen Stresstest

Tipico wird in der Whitelist unter diesem Markennamen von der Tipico Co. Limited betrieben, mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Das Unternehmen wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik, Mladen Pavlovic und dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle in Malta gegründet; der Sitz ist im Portomaso Business Tower in St. Julian’s. Tipico ist im deutschen Markt über viele Jahre aufgebaut worden und steht seit dem 25. Juli 2024 vor dem Bundesgerichtshof (Az. I ZR 90/23) in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Rückzahlung von Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018; die Sache liegt dem EuGH vor. Die Schlussanträge von Generalanwalt Emiliou vom 19. März 2026 (C-530/24) stärken tendenziell die Position der klagenden Spielenden. Das macht Tipico zum Beispiel, an dem sich die zivilrechtliche Frage festmacht, ohne dass daraus eine Garantie für andere Fälle folgt. Für die Einordnung als seriös bleibt entscheidend: Tipico steht auf der Whitelist, unterliegt dem deutschen Schutzrahmen und ist dort reguliert, wo die Frage verhandelt wird.

Tiptorro – die stationäre Verwurzelung

Tiptorro wird in der Whitelist unter diesem Markennamen von der Torro Tec Limited (Malta) geführt; die Ersterlaubnis datiert auf den 30. Juni 2021, die Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022. Die Marke Tiptorro gehört zur Tipico-Gruppe, ist aber über die stationäre Kette der Tipico-Wettannahmestellen in Deutschland bekannt. Im App Store bewirbt die Tiptorro-App die Aufsicht durch die GGL und die Whitelist-Eintragung. Wer schon eine Tipico-Annahmestelle um die Ecke kennt, findet hier den digitalen Zugang. Über die spezifische Höhe der Boni und Mindestquoten schweigt die Whitelist.

NEO.bet – deutsch geprägt, deutsch lizenziert

NEO.bet tritt in der Whitelist unter NEO.bet auf, betrieben von der Greenvest Betting Limited mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die Marke positioniert sich als deutsch geprägter Anbieter mit Fokus auf Bundesliga und 3. Liga; die Lizenz ist eine der ersten aus dem Oktober 2020. Die Folgeerlaubnis von 2022 zeigt, dass die Beziehung zur GGL über die Erstanmeldung hinaus Bestand hat. Wer einen Anbieter mit deutscher Markenidentität und langer Whitelist-Geschichte sucht, findet ihn hier – ohne dass das Wettprogramm dadurch zwangsläufig schmaler ausfällt als bei internationalen Konzernen.

Interwetten – ältester österreichischer Anbieter, deutsche Whitelist

Interwetten steht in der Whitelist unter diesem Markennamen, betrieben von der Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta. Ersterlaubnis: 2. November 2020; Folgeerlaubnis: 27. Dezember 2022. Das Unternehmen ist seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein lizenziert, eine der ältesten deutschen Teillizenzen; im Januar 2013 kam die Casinoerlaubnis für Schleswig-Holstein hinzu. Die nationale Whitelist-Erlaubnis kam 2020. Für Spielende, die einen österreichisch geprägten Anbieter mit langer deutscher Geschichte suchen, ist Interwetten eine konservative Wahl – nicht im Sinne von veraltet, sondern im Sinne von über die Zeit erprobt.

ODDSET – staatlich konzessioniert, im Verbund mit Lotto

ODDSET wird in der Whitelist unter diesem Markennamen von der Oddset Sportwetten GmbH betrieben, einer Gesellschaft im Verbund der deutschen Lotto- und Totoblock-Unternehmen. Ersterlaubnis: 18. November 2020; Folgeerlaubnis: 15. Dezember 2022. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Erlaubnis am 15. Dezember 2022 erteilt. ODDSET steht in der Wahrnehmung vieler Spielender für die seriöse, staatlich konzessionierte Variante – die Whitelist-Eintragung bestätigt die Erlaubnis, und der Verbund mit den Landeslotteriegesellschaften gibt der Marke ein eigenes Profil. Wer einen Anbieter aus dem staatlichen Umfeld sucht, landet hier.

Betway – internationale Marke, deutsche Erlaubnis

Betway tritt in der Whitelist unter diesem Markennamen auf, betrieben von der Betway Limited; Ersterlaubnis 9. März 2021, Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022. Zusätzlich ist seit dem 2. Oktober 2026 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele eingetragen. Die deutsche Erlaubnis wurde am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt; Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte sie am 10. März 2021. Betway bringt als internationale Marke ein breites Wettprogramm mit; die deutsche Whitelist bindet es in OASIS, LUGAS und das gemeinsame Einzahlungslimit ein. Wer einen internationalen Anbieter mit deutschem Schutzrahmen sucht, hat hier eine Parallele zu bet365.

bpremium – Ladbrokes-Gruppe mit deutscher Whitelist-Domain

bpremium wird in der Whitelist unter Bpremium.de von der Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, geführt; Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 21. Dezember 2022. Die Nutzungsbedingungen tragen das Datum 3. April 2023; die maltesische Registernummer ist C92799. bpremium ist die deutsche Domain der Ladbrokes-Gruppe und damit eine Alternative für Spielende, die mit dem britischen Markennamen vertraut sind, aber eine deutsche Lizenzdomain suchen.

Wettarena – österreichische Verwurzelung, maltesische Struktur

Wettarena wird in der Whitelist unter Wettarena.de von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta, geführt; Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022. Wettarena gehört zur österreichischen Sportwetten-Tradition; der gleiche Betreiber steht hinter Bet3000.de, das in der Whitelist mit Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet ist. Für Spielende, die einen österreichisch geprägten Anbieter suchen, der im deutschen Whitelist-System registriert ist, ist Wettarena ein Anlaufpunkt.

Was eine Erlaubnis wert ist – und was nicht

Eine Whitelist-Eintragung bedeutet: Der Anbieter hat den deutschen Erlaubnisprozess durchlaufen, unterliegt der Aufsicht der GGL, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen und muss das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat durchsetzen. Die Wettsteuer wird vom Veranstalter abgeführt, was die Quote schmälert oder den Einsatz reduziert – wie, entscheidet der Anbieter. Das sind die festen Rahmenbedingungen.

Was die Erlaubnis nicht garantiert: ein gutes Quotenniveau, ein großzügiges Bonusprogramm, eine hohe Auszahlungsgeschwindigkeit oder einen hilfsbereiten Kundendienst. Die Whitelist ist die Eintrittskarte, nicht das Qualitätsurteil. Wer nach der Lizenz entscheidet, sollte Quotenhöhe, Live-Angebot, Zahlungsmethoden und Bonusbedingungen vergleichen – drei Anbieter mit gleicher Erlaubnis können auf diesen Feldern weit auseinanderliegen.

Was die Erlaubnis auch nicht verspricht: Schutz vor Verlusten. OASIS schützt vor Spielsucht, nicht vor schlechten Quoten. Das gemeinsame Einzahlungslimit ist ein Sicherheitsventil, kein Renditemechanismus. Wer mit 1.000 € pro Monat spielt, kann immer noch 1.000 € pro Monat verlieren – und das Limit sorgt nur dafür, dass es nicht mehr wird.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland

Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?

Die GGL führt auf glücksspiel-behoerde.de die offizielle Whitelist. Steht die Domain des Anbieters dort mit einer Sportwetten-Erlaubnis, ist die Erlaubnis nachgewiesen. Eine .de-Domain allein reicht nicht; entscheidend ist die Whitelist-Eintragung, nicht der Firmensitz oder eine ausländische Lizenz.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?

Wer nicht eingetragen ist, bietet in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV an. OASIS und LUGAS greifen dort nicht, das gemeinsame Einzahlungslimit gilt nicht, und es gibt keine deutsche Aufsicht. Die GGL hat am 17. September 2026 vor illegalen Angeboten gewarnt. Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Rückzahlungen verlangt; die Frage liegt dem EuGH vor.

Welche Rolle spielen OASIS und das 1.000-€-Limit bei neuen Anbietern?

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV; jede Anmeldung und jeder Login wird dort abgefragt. Das gemeinsame Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Beide Mechanismen greifen nur bei lizenzierten Anbietern – ein Grund, warum die Whitelist-Eintragung mehr zählt als jede Marketingaussage.

Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?

Die Wettsteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 %. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der spielenden Person. Ob der Anbieter sie vom Einsatz abzieht, die Quote reduziert oder schluckt, steht in seinen AGB. Die Wettsteuer ist kein Lizenznachweis – auch unverantwortete Anbieter führen sie ab.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?

Der GlüStV schreibt weder Umsatzfaktor noch Mindestquote vor. Was gilt, steht in den AGB des Anbieters. Üblich sind Umsatzfaktoren zwischen 5x und 10x, Mindestquoten zwischen 1,80 und 2,00 und Fristen zwischen 30 und 90 Tagen. Viele Anbieter schließen Kombi-, Live- und Cash-out-Wetten vom Umsatz aus. Eine Gratiswette wird im Gewinnfall ohne den Einsatz ausgezahlt – das ist der häufigste Stolperstein hinter „risikofreien“ Werbeversprechen.

Welche Zahlungsmethoden sind zulässig – und warum fehlen Krypto und anonyme Mittel?

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt nur Zahlungen von einem Konto, das auf den Namen der spielenden Person lautet, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen, was Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus den lizenzierten Angeboten heraushält. Welche konkreten Methoden ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen AGB.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichhub.com»